Energiesparen im Einzelhandel

Auch der Einzelhandel kann seine Energiekosten deutlich senken

Im Einzelhandel kann im Durchschnitt 20 Prozent Energie gespart werden – vor allem elektrischer Strom. Strom ist sehr teuer, es lohnt sich also in jedem Fall. 86.000 Kilowattstunden Energie verbraucht der Einzelhandel pro Jahr im Durchschnitt, egal ob es eine Apotheke, ein Modehaus, ein Möbelgeschäft, ein Spielzeugladen oder ein Elektronik-Fachgeschäft ist. Überall liegt ein großes Sparpotential vor.

Der Stromverbrauch im Detail zeigt, dass Strom rund 28 Prozent der Energiekosten im Einzelhandel verursacht. Dabei liegt der durchschnittliche Verbrauch eines Einzelhandelsgeschäfts bei 130 bis 170 kWh/m² Betriebsfläche pro Jahr.

Welche Effizienzmaßnahmen können zu den größten Energieeinsparungen führen?

Besonders bei der Beleuchtung lässt sich viel Energieeffizienz herausholen: Akzent-, Schaufenster- und Allgemeinbeleuchtung sowie die Außenwerbung machen in der Summe einen hohen Anteil an den Gesamtenergiekosten im Einzelhandel aus. Moderne Lichttechnik reduziert den Energieverbrauch der Beleuchtung um bis zu 80 Prozent und ist sehr langlebig. Sie reduziert auch die Betriebskosten und schont das Klima. Durch diese Maßnahmen ergeben sich enorme Einsparpotenziale:

  • Die Akzentbeleuchtung im Geschäft ist ständig eingeschaltet? Dann tauschen Sie Glühlampen gegen Energiesparlampen aus und minimieren Sie die Energiekosten für die Beleuchtung so um rund 80 Prozent.
  • Ersetzen Sie 70-Watt-Halogenstrahler durch Strahler mit Spiegel oder CDM-T-35–Watt-Lampen bei der Schaufensterbeleuchtung, reduzieren Sie den Energieverbrauch hier um bis zu 50 Prozent.
  • Setzen Sie Dämmerungsschalter für die Beleuchtung von Außenwerbung und Parkplätzen ein. Das reduziert den Verbrauch der Außenbeleuchtung um bis zu 50 Prozent.
  • Schalten Sie die Beleuchtung in Personalräumen bedarfsgerecht.

Der Stromverbrauch von Informations- und Kommunikationsgeräten trägt einen großen Anteil zu den Energiekosten bei – hier liegt ein enormes Einsparpotenzial:

  • Vermeiden Sie Leerlaufverluste und versetzen Sie Ihre Geräte auch während kurzer Pausen möglichst schnell in den „Schlafmodus“. So arbeiten Ihre Geräte bis zu 15 Prozent energieeffizienter.
  • Verzichten Sie auf Bildschirmschoner, die unnötig Strom verbrauchen. Schalten Sie den Monitor bei kurzen Unterbrechungen in den Ruhemodus.
  • Tauschen Sie Röhrenmonitore durch Flachbildschirme aus.
  • Memo-Switch-Schalter schalten Geräte selbst lernend in den Standby-Betrieb. Die Einsparung liegt bei ca. 40 Prozent.
  • Steckerleisten mit Netzschalter trennen die Netzteile der Geräte nach Arbeitsende vom Stromnetz.
  • Achten Sie beim Einkauf von Bürokommunikationsgeräten auf die Energieeffizienzlabel.

Im Bereich der Raumwärme sollte auf ältere Heizungskessel geachtet werden da diese in der Regel unwirtschaftlich arbeiten, da sie hohe Bereitschafts- und Abgasverluste haben:

  • Moderne Brennwertkessel erreichen hohe Jahresnutzungsgrade, da sie die Kondensationswärme des Abgases nutzen.
  • Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist eine geringinvestive Effizienzmaßnahme. Dazu gehört auch, dass die Temperatur- und Pumpenregelung dem Bedarf angepasst wird.
  • Eine Absenkung der Raumtemperatur nach Geschäftsschluss spart Energie.
  • Prüfen Sie bei offenen Eingängen den Einsatz von Wärmeschutzvorhängen und Luftschleusen bzw. Luftschleier.

Diese Maßnahmen erhöhen die Effizienz der Klimaanlage und Lüftung bei gleichzeitiger Kostenersparnis:

  • Warten Sie den Luftfilter regelmäßig.
  • Reduzieren Sie die Luftzufuhr um nur 20 Prozent, lässt sich der Stromverbrauch des Ventilators halbieren.
  • Sie nutzen im Sommer eine Klimaanlage? Dann halten Sie Fenster und Türen möglichst geschlossen. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist der Einsatz einer Klimaanlage nicht sinnvoll.
  • Verringern Sie den Luftmengentausch und die Kühlung der Raumluft über eine Klimaanlage außerhalb der Öffnungszeiten.

Immer mehr Einzelhandelsgeschäfte bieten als spezielle Kundenbetreuung eine Kaffeebar an. Auch hier lässt sich Energie einsparen, wenn beim Kauf von Kaffee- und Espressomaschinen, Kleinherden und Geschirrspülern auf die Energieeffizienz geachtet wird.

Empfehlenswert für diese Branche ist auch eine Bündelung aller Verbrauchsstellen zu einem ganzheitlichen Rahmenvertrag.

Durch die Harmonisierung der Lieferstellen in einen Vertrag bei einem Energieversorger entsteht für den jeweiligen Betrieb die Verhandlungsposition einer eigenen Einkaufsgemeinschaft, welche die Preise entsprechend drückt und gleichwohl die Verwaltungsprozesse deutlich verschlankt.

Weitere Möglichkeiten für die Branche bestehen weitgehend darin den eigenen Verbrauch energieeffizient zu optimieren?

Nachdem die Energiepreise seit langem nur eine Richtung kennen und dabei bereits ein Allzeithoch erreicht haben wird es für die Zukunft eines jeden Ladengeschäfts notwendig auch das Verbrauchsverhalten auf der einen Seite so Transparenz wie möglich zu gestalten, um im Idealfall hierbei ebenfalls unnötige Energieverwendung zu vermeiden.

1.) Im Bereich der SLP-Zähler bietet sich daher die vollständige Umstellung auf die intelligenten Smartmeter an.

Hierbei werden diese Lieferstellen analog zu den RLM-Verbrauchsstellen ebenfalls ¼ stündlich gemessen und per Monitoring dem Kunden transparent per Online Manager vorgeführt. Im Idealfall können somit alle Verbräuche der Druckerei laufend eingesehen werden sowie Reports generiert und vor allem sinnvolle Vergleiche angestellt.

Diese technische Optimierung ist zum einen seitens des BSI bis 2028 gesetzlich vorgegeben, bietet aber auch zusätzlich ein oft nicht genutztes Einsparpotential an. Durch die jeweilige KA= Konzessionsabgabe auch Wegegeld der Gemeinden genannt, bei den Lieferstellen mit einem Verbrauch > 30.000kWh und 2x > 31kW kann diese im Jahr eingespart werden. Die KA in den deutschen Großstädten wie bspw. HH mit über 500 Tsd. Einwohner würde demnach von 2,39 ct/kWh auf die Sonderkunden Abgabe von einheitlich 0,11 ct/kWh gesenkt. Für bundesweite Einzelhandelsketten die oftmals eine Filialisten Struktur besitzen somit ebenfalls ein großer Hebel, um Kosten einzusparen.

2.) Energieeffizienz Beratung und Umsetzung von Energie-Einsparmaßnahmen im Handel

Ausgehend für Kleine und mittlere Unternehmen sog. KMU-Betriebe deren Energiekosten im Jahr über 10.000 € liegen und gleichzeitig weniger als 250 Mitarbeiter in Vollzeit sowie ein Netto-Jahresumsatz von < 50 Mio. € besitzen ist dabei das

Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für KMU. Hierbei kann der Betrieb auf eine Förderung in Höhe von max. 6.000 € zurückgreifen, die seitens der BAFA bereitstehen. Bei großen Betrieben ist nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) jedes als Nicht-KMU klassifizierte Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen.

Anhand der nach DIN erstellten Energiegutachtens und weiterführende energetischen Maßnahmen s. oben einzeln beschrieben sind künftige Einsparungen zwischen 10 – 30% der Energiekosten möglich.

3.) Energiedienstleistungen für Stromsteuer, Atypische NN und Reduktion Staatl. Abgaben

Die Energieaudits nach DIN EN 16247-1 stellen hierbei ebenfalls die Grundlage dar. Damit können Unternehmen im Handel je nach Betriebsgröße auf diverse Erstattungen beantragen:

  1. Möglichkeit individueller Netzentgelte sog. Atypische Netzentgelte – sollte der Großteil des Verbrauchs nachweisbar außerhalb des Hauptzeitfensters des Netzbetreibers liegen.
  2. Möglichkeit der EEG-Abgaben Erstattung, wenn mind. Verbrauch von 1 Mio. kWh pro Abnahmestelle nachweisbar vorliegt
  3. Eine Teilrückerstattung der Stromsteuer ist ebenfalls möglich, wenn der Betrieb zum produzierenden Gewerbe gehört, wie Bäckereien, Fleischereien oder Bauunternehmen, denn dann kann die Energiesteuer verringert werden. Der Energieverbrauch muss mehr als 25 MWh im Jahr betragen.