Energie im Hotelgewerbe

Energieausgaben gehören zu den wichtigsten Ausgabenposten

Die Hotellerie ist eine sehr energieintensive Branche, da in Gästezimmern, Wellnessbereichen etc. viel Wärme erzeugt werden muss. Die Energiekosten in der Hotellerie betragen meist zwischen fünf und zehn Prozent vom Nettoumsatz – Tendenz steigend.

Hotels haben einen sehr hohen Energiebedarf. 70 Prozent davon wird für die Wärmeerzeugung benötigt – für das Heizen der Räume, Warmwasser und die Küche. Zumeist wird diese Energie aus fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl gewonnen. Die übrigen 30 Prozent werden für Strom verbraucht. Da Strom jedoch ein Mehrfaches von Gas kostet, verursacht der Stromverbrauch etwa 65 Prozent der Energiekosten in einem Hotel. In den rund 11.000 hauptgewerblichen Hotels in Deutschland verbraucht ein Gast im Schnitt 36 kWh Strom im Jahr, ein Mitarbeiter rund 15 kWh.

Energieeffizienzmaßnahmen sollen helfen, diese Werte zu senken und Ihr Hotel in einem wettbewerbsintensiven Umfeld für die Zukunft zu rüsten.

Welche Effizienzmaßnahmen können zu den größten Energieeinsparungen führen?

In den Gästezimmern befinden sich viele Geräte, die den Energieverbrauch erheblich beeinflussen. Einsparungen ergeben sich aus den folgenden Maßnahmen:

  • Minibars benötigen sehr viel Strom. Achten Sie bei der Anschaffung daher auf den Verbrauch.
  • Wassersparende Brauseköpfe bieten hohen Komfort und reduzieren den Warmwasserbedarf erheblich.
  • Versuchen Sie, Stand-by-Verluste etwa von Fernsehern zu minimieren. Moderne „Key-Systeme“ ermöglichen zum Beispiel das automatische Abschalten diverser Verbraucher und Steckdosen, nachdem der Gast ausgecheckt hat.

Einsparungen im Gastronomiebereich ergeben sich durch folgende Maßnahmen:

  • Achten Sie beim Neukauf von Geräten auf hohe Energieeffizienz und tauschen Sie alte Kühlschränke und -truhen aus.
  • Lohnen ist der Umstieg von Elektroherden auf Gas- oder Induktionsherde. Kombidämpfer sind ebenfalls energieeffizient.
  • Schalten Sie Kaffeemaschinen außerhalb der Betriebszeiten aus.
  • Tauschen Sie defekte Türdichtungen von Kälteanlagen aus. Ein Bewegungsmelder sorgt dafür, dass die Beleuchtung im Kühlraum nur bei Bedarf angeschaltet ist.
  • Reinigen Sie den Verflüssiger in der Kompressionskälteanlage regelmäßig.

Heizungs- und Klimaanlagen stellen den mit Abstand größten Energieverbraucher dar. Gerade kleine Maßnahmen erzielen hier oftmals eine große Wirkung:

  • Eine Absenkung der Raumtemperatur in nicht genutzten Räumen spart Energie. Der Einbau moderner Thermostatventile lohnt meistens.
  • Nur freistehende, nicht zugestellte oder abgedeckte Heizkörper können ihre Funktion vollständig erfüllen.
  • Erst wenn alle Zimmer auf einer Etage belegt sind, sollten Zimmer auf anderen Etagen vergeben werden.
  • Tauschen Sie Ihren alten Heizkessel aus. Prüfen Sie, ob der Einsatz eines Blockheizkraftwerks in Ihrem Betrieb wirtschaftlich ist.
  • Prüfen Sie die Dimensionierung Ihrer Anlagen. Viele Anlagen sind zu groß und verbrauchen unnötig viel Energie.
  • Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist eine geringinvestive Effizienzmaßnahme. Dazu gehört auch, dass die Temperatur- und Pumpenregelung dem Bedarf angepasst wird.
  • Klimatisieren ist teuer. Überlegen Sein daher, wie die Aufheizung von Räumen vermindert werden kann, beispielsweise durch Sonnenschutz, nächtliche Auskühlung durch Lüften oder durch den Einbau einer energieeffizienten Beleuchtung. Wird eine Klimaanlage genutzt, sollten Fenster und Türen möglichst geschlossen bleiben.

Auf die Beleuchtung entfallen 25 bis 40 Prozent des Stromverbrauchs eines Hotels. Allerdings ist eine stimmungsvolle Beleuchtung zweifellos ein wichtiges Element, um eine Wohlfühlatmosphäre zu schaffen. Durch lange Betriebszeiten besteht hier ein großes Optimierungspotenzial. Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

  • Setzen Sie für Ihre Akzent- und Allgemeinbeleuchtung langlebige LEDs ein.
  • Moderne LED-Lampen mit hoher Beleuchtungsstärke erfüllen alle Anforderungen an die Beleuchtung bei niedriger Wärmeentwicklung und geringen Stromkosten.
  • Nutzen Sie Tageslicht, wo es möglich ist.
  • Auch der Einsatz von Bewegungsmeldern oder Zeit Schaltuhren, etwa im Parkbereich, reduziert den Energieverbrauch.

Diese Maßnahmen erhöhen zudem noch die Effizienz Ihrer Lüftungsanlagen:

  • Luftfilter regelmäßig warten.
  • Die Luftmengen vieler Lüftungsanlagen wurden auf Raucher ausgelegt und sind für Nichtraucherbereiche zu hoch. Luftsensoren ermöglichen automatisches Lüften nach Bedarf. Eine Reduzierung der Luftzufuhr um nur 20 Prozent halbiert bereits den Stromverbrauch des Ventilators.
  • Bei langen Betriebszeiten sollte die warme Abluft über einen Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung genutzt werden, um die von außen kommender kalter Zuluft vorzuwärmen.

Empfehlenswert für diese Branche ist auch eine Bündelung aller Verbrauchsstellen zu einem ganzheitlichen Rahmenvertrag.

Durch die Harmonisierung der Lieferstellen in einen Vertrag bei einem Energieversorger entsteht für den jeweiligen Betrieb die Verhandlungsposition einer eigenen Einkaufsgemeinschaft, welche die Preise entsprechend drückt und gleichwohl die Verwaltungsprozesse deutlich verschlankt.

Weitere Möglichkeiten für die Branche bestehen weitgehend darin den eigenen Verbrauch energieeffizient zu optimieren?

Nachdem die Energiepreise seit langem nur eine Richtung kennen und dabei bereits ein Allzeithoch erreicht haben wird es für die Zukunft eines jeden Hotels notwendig auch das Verbrauchsverhalten auf der einen Seite so Transparenz wie möglich zu gestalten, um im Idealfall hierbei ebenfalls unnötige Energieverwendung zu vermeiden.

1.) Im Bereich der SLP-Zähler bietet sich daher die vollständige Umstellung auf die intelligenten Smartmeter an.

Hierbei werden diese Lieferstellen analog zu den RLM-Verbrauchsstellen ebenfalls ¼ stündlich gemessen und per Monitoring dem Kunden transparent per Online Manager vorgeführt. Im Idealfall können somit alle Verbräuche der Druckerei laufend eingesehen werden sowie Reports generiert und vor allem sinnvolle Vergleiche angestellt.

Diese technische Optimierung ist zum einen seitens des BSI bis 2028 gesetzlich vorgegeben, bietet aber auch zusätzlich ein oft nicht genutztes Einsparpotential an. Durch die jeweilige KA= Konzessionsabgabe auch Wegegeld der Gemeinden genannt, bei den Lieferstellen mit einem Verbrauch > 30.000kWh und 2x > 31kW kann diese im Jahr eingespart werden. Die KA in den deutschen Großstädten wie bspw. HH mit über 500 Tsd. Einwohner würde demnach von 2,39 ct/kWh auf die Sonderkunden Abgabe von einheitlich 0,11 ct/kWh gesenkt. Für bundesweite Hotelketten die oftmals eine Filialisten Struktur besitzen somit ebenfalls ein großer Hebel, um Kosten einzusparen.

2.) Energieeffizienz Beratung und Umsetzung von Energie-Einsparmaßnahmen in der Hotellerie.

Ausgehend für Kleine und mittlere Unternehmen sog. KMU-Betriebe deren Energiekosten im Jahr über 10.000 € liegen und gleichzeitig weniger als 250 Mitarbeiter in Vollzeit sowie ein Netto-Jahresumsatz von < 50 Mio. € besitzen ist dabei das

Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für KMU. Hierbei kann der Betrieb auf eine Förderung in Höhe von max. 6.000 € zurückgreifen, die seitens der BAFA bereitstehen. Bei großen Betrieben ist nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) jedes als Nicht-KMU klassifizierte Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen.

Anhand der nach DIN erstellten Energiegutachtens und weiterführende energetischen Maßnahmen s. oben einzeln beschrieben sind künftige Einsparungen zwischen 10 – 30% der Energiekosten möglich.

3.) Energiedienstleistungen für Stromsteuer, Atypische NN und Reduktion Staatl. Abgaben.

Die Energieaudits nach DIN EN 16247-1 stellen hierbei ebenfalls die Grundlage dar. Damit können Hotels je nach Betriebsgröße auf diverse Erstattungen beantragen:

  1. Möglichkeit individueller Netzentgelte sog. Atypische Netzentgelte – sollte der Großteil des Verbrauchs nachweisbar außerhalb des Hauptzeitfensters des Netzbetreibers liegen.
  2. Möglichkeit der EEG-Abgaben Erstattung, wenn mind. Verbrauch von 1 Mio. kWh pro Abnahmestelle nachweisbar vorliegt
  3. Eine Teilrückerstattung der Stromsteuer ist ebenfalls möglich, wenn der Betrieb zum produzierenden Gewerbe gehört, wie Bäckereien, Fleischereien oder Bauunternehmen, denn dann kann die Energiesteuer verringert werden. Der Energieverbrauch muss mehr als 25 MWh im Jahr betragen.